2015-04-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2015. Geschäftsanschrift: Wettbachstraße 11, 71063 Sindelfingen . Gegenstand: Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Als Finanzdienstleistungen betreibt das Unternehmen ausschließlich die Anlageberatung und die Anlagevermittlung zwischen Kunden und zugelassenen inländischen Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Anbietern/Emittenten von Vermögensanlagen (Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet, Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen). Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf Anteile an inländischen Investmentvermögen und auf Vermögensanlagen. Dabei ist das Unternehmen nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiter die Vermittlung von Bausparverträgen und Finanzierungen sowie die Vermittlung von Arztpraxen und Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Berger, Klaus-Werner, Sindelfingen, *06.09.1944; Berger, Ralph, Sindelfingen, *28.09.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Berger Finanzdienstleistungen oHG", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 730438) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Stammkapital wird durch Sacheinlage erbracht. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.