2012-11-26: Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 118/12) vom 02.10.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2012-12-05: Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 118/12) vom 01.11.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.