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Bergmann SF Verwaltungsgesellschaft mbH

Spritzguss, Formenbau, DMLS..., Systemanbieter, Laserkunststoffschweißen, Kunststoffteile
Adresse / Anfahrt
Kortenkamp 5b
48291 Telgte
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2020. Geschäftsanschrift: Kortenkamp 5b, 48291 Telgte. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Komplementärstellung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Gesellschaft unter der Firma Bergmann Spritzguss und Formenbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Telgte einschließlich der Erbringung von Geschäftsführungsleistungen für die Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bergmann, Herbert, Telgte, *04.01.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gerbert, André, Ostbevern, *01.09.1979, einzelvertretungsberechtigt.

2020-06-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Stammkapital / Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 500 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.

2020-07-17:
Einzelprokura: Bergmann, Gabriele, Telgte, *29.06.1959. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2020 mit der Bergmann Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Telgte verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.