2007-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 12 (Schiedsklausel) und 13 (Kosten) und mit ihr die Sitzverlegung nach Steinfurt sowie die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Berkemeier GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung, insbesondere auch die Übernahme der Stellung einer Komplementärin in einer Kommanditgesellschaft, der Erwerb und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, sowie der Betrieb eines Autohauses, An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie sämtliche mit dem Betrieb eines Autohauses im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreutz, Ursula, geb. Berkemeier, Syke, *07.05.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Berkemeier, Friedrich, Saerbeck, *10.08.1960; Berkemeier, Günter, Saerbeck, *19.07.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-07-30: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Gesellschaftsjahr) beschlossen.
2019-03-05: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.02.2019 mit der Autohaus Berkemeier GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-08: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Berkemeier GmbH am 06.03.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.