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Berlin Burrito GmbH

Chili Sin Carne, Chili Con Carne, Chili Hummus..., Fresh Tomato, Fresh Tomato Mais, Hausgemacht Guacamole, Jalapeños Chili, Limetten Tofu, Limettenhähnchen, Fries mit Chili
Adresse / Anfahrt
Pallasstraße 21
10781 Berlin
3x Adresse:

Kastanienallee 59
10119 Berlin


Kantstraße 51
10625 Berlin


Gustav-Adolf-Straße 145-146
13086 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2015-10-01:
Firma: Berlin Burrito GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pallasstraße 21, 10781 Berlin; Gegenstand: Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Toni, Behrang, *02.03.1981, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Berlin Burrito e. K. vom Inhaber Behrang Toni geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50557 B) aus dessen Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 27.08.2015; 08.09.2015. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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