2008-04-21: Berner Torantriebe KG, Rottenburg am Neckar (Graf-Bentzel-Str. 68, 72108 Rottenburg am Neckar, Verarbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen sowie der Vertrieb der hergestellten Erzeugnisse). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hörmann, Thomas, St Wendel, *28.08.1938; Hörmann, Martin, St Wendel, *05.03.1965; Hörmann, Christoph, Bielefeld, *29.06.1967. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Berner-Torantriebe-GmbH", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 390298) gemäß § 190 ff. UmwG.
2009-02-16: Prokura von Amts wegen ergänzt : Einzelprokura: Brandt, Uwe, Steinhagen, *12.06.1967.
2017-01-12: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: CH Geschäftsführungs OHG, Steinhagen ; MJH Geschäftsführungs OHG, Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh HRA 7378); TJH Geschäftsführungs OHG, Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh HRA 7385). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hörmann, Thomas, St Wendel, *28.08.1938; Hörmann, Martin, St Wendel, *05.03.1965; Hörmann, Christoph, Bielefeld, *29.06.1967.
2018-08-14: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SUPEERO Systeme GmbH", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 381594) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.