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Bernhard Heising Haus gGmbH

Wohngruppe, Kinderwohngruppe, Kinderhort..., Mädchenwohngruppe, Leistungsbeschreibung, Betreuungsangebot, Wohnformen, Betreute, Leuchtturm, Begleithund
Adresse / Anfahrt
Langenbergstraße 23a
32049 Herford
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2021. Geschäftsanschrift: Langenbergstraße 23 a, 32049 Herford. Gegenstand: Die Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu gehört auch die Behindertenhilfe und die Seelsorge. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bernhard Heising Haus in Herford oder anderen geeigneten Einrichtungen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. AO, nämlich durch Überlassung von Immobilien von der Stiftung Haus Bethlehem, Herford. Die Gesellschaft kann zum Zwecke der Mittelbeschaffung für die Verwirklichung ihrer ideellen Zwecke wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten. Wir die Gesellschaft nicht selbst oder durch Hilfspersonen tätig, kann sie zur Verwirklichung ihrer Zwecke ihre Mittel als Fördergesellschaft nach § 58 Nr. 1 AO auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zuwenden. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an deren Einrichtungen beteiligen, andere Einrichtungen übernehmen oder Einrichtungen errichten. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer der wesentlichen Aufgabe der Katholischen Kirche. Für die Gesellschaft gilt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft ist an das kirchliche Datenschutzrecht gebunden. Für sie und die Einrichtungen gelten in den jeweils gültigen Fassungen ferner die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker oder sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" sowie die diözesanen Regelungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frankenberg, Kirsten, Georgsmarienhütte, *11.11.1977, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Stiftung Haus Bethlehem mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 10090 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-28:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.02.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.