2005-09-08: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Habel, Harry, Bernsdorf, *10.06.1959. Bestellt: Geschäftsführer: Hahn, Evelyn, Dresden, *20.05.1960, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-10-19: Die Gemeinnützige "Grüner Wald" GmbH mit dem Sitz in Bernsdorf (Amtsgericht Dresden HRB 20075) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 und der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege derAufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2006-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt.
2010-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Bernsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Dresdener Str. 90, 02994 Bernsdorf.
2012-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 0,03 EUR EUR auf 127.823,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neues Stammkapital: 127.823,00 EUR.
2013-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 hat die Änderung der §§ 8 Abs. 6 (Geschäftsführer), 13 (Gesellschafterversammlung), 17 Abs.2, 18 Abs.7 und 22 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2017-05-09: Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung der §§ 2 14 und 17 (Gesellschafterversammlung), 18 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen, einschließlich ihrer Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung im Sinne der Gemeinnützigkeit bei einer Mietpreisgestaltung, die sozial verträglich ist. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit es zur Wohnraumversorgung notwendig ist, beschafft sie sich Wohnungen durch - Errichtung - Kauf - Miete - Pacht - als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen dem zeitgemäßen Wohnungsbedürfnissen entsprechenden Zustand. Die Gesellschaft kann weiterhin - fremde Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen verwalten, - Gewerberäume und Einrichtungen errichten, bewirtschaften oder verwalten, - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen und Gewerbe errichten, erwerben und betreiben, - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbetreibende, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten. Beteiligungen, an denen der Gesellschaft allein oder mit anderen kommunalen Unternehmen und/ oder kommunalen Körperschaften die Mehrheit der Anteile zusteht, dürfen nur eingegangen und/ oder unterhalten werden, wenn in deren Satzung/ Gesellschaftervertrag die dem § 96 a Abs.1 Nr. 1, 2 und 4-13 der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechenden Reglungen vereinbart sind. - alle übrigen im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen, - zur Errichtung des Gesellschaftszweckes Tochtergesellschaften und/oder Zweigniederlassungen gründen sowie sich an Unternehmen und/oder anderen Zusammenschlüssen beteiligen, wenn dies den Zwecken der Gesellschaft dient, - sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.