Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Berolina Metallspritztechnik Wesnigk GmbH

Metallbeschichtungsunternehmen, Spritzen mit Metallen, Thermisches Spritzen..., Keramiken, Reels, Spritzverfahren, Bauteilen, Verschleißschutz, Kaltgasspritzen, Thermische
Adresse / Anfahrt
Pappelhain 30-31
15378 Hennickendorf
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-27:
Änderung Geschäftsführer: Wesnigk, Reiner; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2009-10-09:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2009 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst; insbesondere ist der im Gesellschaftsvertrag genannte Gegenstand mit dem bereits eingetragenen Gegenstand in Übereinstimmung gebracht.

2017-09-02:
Die Eintragung betreffend den Sitz ist nach einer Gemeindegebietsreform von Amts wegen wie folgt angepasst: Rüdersdorf bei Berlin; Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist ebenfalls von Amts wegen angepasst: Geschäftsanschrift: Pappelhain 30-31, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Hennickendorf; Kapital: 102.671,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der Fischer & Wesnigk Thermische Oberflächenbeschichtungs GmbH mit Sitz in Rüdersdorf bei Berlin, Amtsgericht Frankfurt , HRB 5297 FF, um 4.571,00 EUR auf 102.671,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fischer & Wesnigk Thermische Oberflächenbeschichtungs GmbH mit Sitz in Rüdersdorf bei Berlin, Amtsgericht Frankfurt , HRB 5297 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

2019-06-12:
Prokura: 1. Bollmann, Beatrice, *21.01.1974, Berlin; Einzelprokura; 2. Pringal, Jacqueline, *03.10.1969, Berlin; Einzelprokura

Marketing