2016-02-04: Name der Firma: Berolina Schriftbild GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Zossen; Geschäftsanschrift: Märkische Straße 64, 15806 Zossen; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Berolina Schriftbild Beteiligungs GmbH, Zossen
(Amtsgericht Potsdam, HRB 28615 P); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 32610 B) nach Zossen verlegt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die berolina Schriftbild München Vertriebs-GmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115648 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.09.2001
2016-04-04: Prokura: 1.
Heyl, Sebastian, *22.05.1978, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2017-03-22: Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Die Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin ist geändert. Persönlich haftender Gesellschafter: HBT Media GmbH, Zossen
(Amtsgericht Potsdam, HRB 28615 P).
2017-03-22: Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. HBT Media GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
Druckarchitekten Beteiligungs GmbH, Zossen
(Amtsgericht Potsdam, HRB 29665 P); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-12-24: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 03.12.2020 sind die berolina Schriftbild Vertriebs-GmbH mit Sitz in Zossen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 18135 P; die berolina Schriftbild Mitteldeutschland GmbH mit Sitz in Zossen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 19740 P, und die Greentec - Werbe - und Bürotechnik GmbH mit Sitz in Zossen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 28624 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
2020-12-29: Bekanntmachungstext zur 8. Eintragung:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.