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Bertelsbeck Automotive GmbH

Vorderwagen, Alfa Romeo Alfa, Alfa Romeo..., Hinterwagen, SEK, Romeo Alfa Spider, Anbauteile, Giulia/Berlina, Bestätigter Kauf, Monate Bestätigter
Adresse / Anfahrt
Schulze-Delitzsch-Straße 4
59348 Lüdinghausen
1x Adresse:

Händelstraße 8
59348 Lüdinghausen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2008. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel sowie Import und Export mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und Kraftfahrzeug-Zubehör sowie Werkzeugen und Werkstatteinrichtungen, der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern, der Groß- und Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik sowie Datenverarbeitungsanlagen und EDV-Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steffens-Bertelsbeck, Elisabeth, Lüdinghausen, *11.11.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Steffens-Bertelsbeck, Elisabeth, Lüdinghausen, *11.11.1955. Bestellt zum Geschäftsführer: Bertelsbeck, Ralf, Lüdinghausen, *17.01.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-26:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 im Wege des Formwechsels in die Bertelsbeck Automotive GmbH & Co. KG mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld, HRA 9291) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.