2014-12-18: VR 3403 KI: Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) Schleswig-Holstein e. V., Kiel. Vertretungsregelung: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vertreter: Vorstandsmitglied: 5.
Bühl, Thomas, *10.01.1958, Lübeck; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 mit Ergänzung vom 08.10.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 05.11.2014 der Bildungswerk der Versicherungswirtschaft Lübeck e.V. mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, VR 2148 HL) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-22: VR 3403 KI: Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern e. V., Kiel. Vertreter: Vorstandsmitglied: 6. Kühl, Thomas, *02.08.1962, Königs Wusterhausen; Vorstandsmitglied: 7. Picht, Volker, *07.10.1974, Heiligenstedtenerkamp; Vorstandsmitglied: 8. von Brauchitsch, Beatrice, geb. Aescht, *04.09.1967, Köln; War Vorstandsmitglied: 9. Fischer, Arne, *29.09.1966, Kiel; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Stille, Thomas; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Koch, Holger Norbert; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Borggrebe, Gerd; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2020 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 22.10.2019 (übernehmender Rechtsträger) und 26.11.2020 (übertragender Rechtsträger) der Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, VR 1250) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.