2017-09-14: VR 9374: Berufsförderverein Lehrhof Löbau e. V., Löbau . Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Zittauer Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH (ZiBi) mit dem Sitz in Zittau (Amtsgericht Dresden HRB 5909) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.