2010-07-12: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 19.11.2009 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 19.11.2009 mit dem Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen - BLBS- Landesverband Niedersachen mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 2079) und dem VLAEH; Verband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 201121) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.