2019-08-21: VR 702679: bvvp Baden-Württemberg e.V., Freiburg im Breisgau (Schwimmbadstraße 22, 79100 Freiburg im Breisgau).
2020-05-28: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.10.2019 und 06.11.2019 der Verein "Verband der Vertragspsychotherapeuten Südwürttemberg (VVPSW) e.V.", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart VR 381110) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2019 und 06.11.2019 der Verein "Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordwürttemberg VVPNW e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 702460) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2019 und 06.11.2019 der Verein "Verband der Vertragspsychotherapeuten Südbaden e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 3030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird jeweils Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.