2006-08-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 06.06.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 80.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 40.903,35 um EUR 96,65 auf EUR 41.000,00 und anschließend um EUR 100.000,00 auf EUR 141.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern.
2010-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hagenstraße 29, 45894 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klucken, Johannes, Bestatter, Gelsenkirchen. Geschäftsführer: Menge, Stefan, Duisburg, *17.09.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 ( Geschäftsjahr) beschlossen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Menge, Miriam, Duisburg, *18.03.1980.
2013-03-06: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Bestattungen Münstermann, Zweigniederlassung der Bestattungen Bergermann GmbH, 45881 Gelsenkirchen, Geschäftsanschrift: Grillostraße 41, 45881 Gelsenkirchen.
2017-10-18: Bestellt zum Geschäftsführer: Urbanski, Simon, Duisburg, *05.04.1989, einzelvertretungsberechtigt.
2019-02-15: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Bestattungen Werdelmann, Zweigniederlassung der Bestattungen Bergermann GmbH, 45897 Gelsenkirchen, Geschäftsanschrift: Horster Straße 61, 45897 Gelsenkirchen.
2019-07-23: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2019 mit der Menge GmbH mit Sitz in Duisburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-30: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Menge GmbH mit Sitz in Duisburg am 27.08.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.