2017-11-29: Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziffer 8 beschlossen. Bestellt zum Geschäftsführer: Heckenbücker, Ralf, Essen, *09.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Heckenbücker, Johannes Josef, Kaufmann, Essen; Heckenbücker, Ralf, Essen, *09.07.1971. Bestellt zum Geschäftsführer: Wrocklage, Jan Hauke, Hamburg, *12.11.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: dos Santos, Ronny, Hamburg, *20.05.1979.
2018-11-09: Bestellt zum Geschäftsführer: Paya Cayuelas, Guillermo, Alicante / Spanien, *03.02.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-24: Mit der ASV Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 137403) als herrschendem Unternehmen ist am 07.03.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2019-11-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Wrocklage, Jan Hauke, Hamburg, *12.11.1970. Bestellt zum Geschäftsführer: dos Santos, Ronny, Hamburg, *20.05.1979. Prokura erloschen: dos Santos, Ronny, Hamburg, *20.05.1979.
2021-10-13: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der ASV Bestattungen GmbH mit Sitz in Bremen durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-28: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASV Bestattungen GmbH am 25.10.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.