2014-08-27: (Betrieb eines Bestattungsunternehmens, die Durchführung und Organisation von Bestattungen aller Art, Überführungen, Auslandsüberführungen, Erstellung, Vermittlung, Verkauf von Bestattungsdienstleistungen und Leistungen rund um die Bestattung, Blumen, Blumengebinde, Dekorationen, Särge, Grabmale, Urnen, Versicherungen, Vorsorgefinanzierung, Seminare und Trauerberatung, Catering, Trauerredner, Betreiben und Beratung von Friedhofstechnik, kommunale Dienstleistungen, Friedhofsdienstleistungen, Friedhöfe, Bestattungsvorsorge). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sebastiansweilerstr. 7, 72116 Mössingen . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Management und Beteiligungs GmbH, Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 749788), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-05: Die Einzelkauffrau Werner, Angela, Mössingen, *30.06.1944 hat als Inhaberin der Firma "Angela Werner e.K", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 730094) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.