2016-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wechler, Dieter, Hildesheim, *04.07.1934.
2016-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pinkvos Bestattungskultur-Trauernetzwerk Hildesheim GmbH in Hildesheim beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2016 mit der Pinkvos Bestattungskultur-Trauernetzwerk Hildesheim GmbH mit Sitz in Hildesheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.