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Bethke & Möhlich Immobilien GmbH

Immobilienverwaltung, Präsentiert, Mietverwaltung..., Wohnimmobilie, WEG-Verwaltung
Adresse / Anfahrt
Nußbaumer Straße 24
51469 Bergisch Gladbach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2019. Geschäftsanschrift: Hainbuchenweg 16, 51107 Köln. Gegenstand: der Erwerb, der Verkauf und die Vermietung von Immobilien sowie die Verwaltung von Mietobjekten und von Wohnungseigentümergemeinschaften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bethke, Sascha Markus, Kürten, *07.01.1974; Möhlich, Dorothée, Köln, *08.07.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bergisch Gladbach beschlossen. Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nussbaumer Strasse 24, 51469 Bergisch Gladbach.

2020-11-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der IVS Immobilien Verwaltung Service-Gesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23621) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-26:
Bethke & Möhlich Immobilien GmbH.

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