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Betonwerk Bad Lausick GmbH & Co. KG

Basolo, Vario, Rechteckpflaster..., Kreispflaster, Vollbiologische, Pflaster, Zisternen, Basilica, Paseo, Öko
Adresse / Anfahrt
Wüstungssteiner Straße 5b
04651 Bad Lausick
3x Adresse:

Am Hengstberg
04668 Grimma


Belgershainer Straße
04668 Otterwisch


Rathenaustraße 5
04567 Kitzscher


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-06:
Die Betonwerk Böhlen GmbH mit dem Sitz in Böhlen (Amtsgericht Leipzig HRB 11934) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2006-08-17:
Die BMH Betonwerk Merseburg-Halle GmbH mit dem Sitz in Halle (Amtsgericht Halle-Saalkreis HRB 13382) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tagsowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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