2012-05-04: Neue Geschäftsanschrift: An der Arena 1, 68163 Mannheim.
2012-11-16: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.10.2012 die Aktiengesellschaft "ALEK Agentur für Live-Events und Kommunikation AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8036) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-17: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Arena Mannheim Management GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 742984). Ausgeschieden (Fundstelle nun Amtsgericht Mannheim HRB 700072) als Persönlich haftender Gesellschafter: Hopp Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Heidelberg HRB 7490).
2022-05-30: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.05.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Whistle Sportsbar GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 726146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.