2008-07-25: Betty Barclay GmbH & Co. KG, Nußloch (Heidelberger Str. 9-11, 69226 Nußloch, Die Be- und Verarbeitung von Textilwaren, Lederwaren und Pelzwaren jeglicher Art, insbesondere die Herstellung von Bekleidung und Wäsche, sowie der Handel mit und die Vermittlung von derartigen Erzeugnissen und die Durchführung von Geschäften aller Art auf angrenzenden und verwandten Gebieten. Die Waren werden insbesondere vertrieben unter den Warenzeichen "Betty Barclay", "Gil Bret" und "Vera Mont". Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben und Vermögensverwaltungen übernehmen. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung anderer gewerblicher Unternehmungen übernehmen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Betty Barclay Verwaltungs GmbH, Nußloch (Mannheim HRB 704452). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Loweg, Jutta, Mannheim, *28.10.1954; Weckendorf, Georg, Schwetzingen, *09.10.1960. Mit der "MONTANA GMBH & CO. KG", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRA 332104) wurde am 01.04.1982 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 11.02.1992 zugestimmt hat. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Betty Barclay GmbH", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRB 330356) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2008-08-15: Der zwischen der Gesellschaft und der "MONTANA GMBH & CO. KG", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRA 332104) am 01.04.1982 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.05.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2013-06-11: Personenbezogene Daten geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Weckendorf, Georg, Weinheim, *09.10.1960.
2017-01-24: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Fashion Focus Holding Verwaltungs GmbH, Nussloch ; Gil Bret Beteiligungs GmbH, Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRB 336656); Vera Mont Verwaltungs GmbH, Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRB 704586). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.01.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Fashion Focus Holding GmbH & Co. KG", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRA 333164) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.01.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Gil Bret GmbH & Co. KG", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRA 332975) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.01.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Vera Mont GmbH & Co. KG", Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRA 701795) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-02-02: Firma geändert; nun: Betty Barclay Group GmbH & Co. KG.
2017-03-27: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Fashion Focus Holding Verwaltungs GmbH, Nussloch ; Gil Bret Beteiligungs GmbH, Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRB 336656); Vera Mont Verwaltungs GmbH, Nußloch (Amtsgericht Mannheim HRB 704586).