2005-06-30: Die Gesellschafterversammlung hat am 20.05.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 564,59 auf EUR 25.000,00 herabzusetzen, gleichzeitig um EUR 1.000,00 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
2005-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bever Personaldienstleistungen für Industrie und Handwerk GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12515) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2005 mit der Bever Personal-Dienstleistungen für Industrie und Handwerk GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12515) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-10-26: Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Klaus, Wuppertal, *03.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2, 3 (Stammkapital - Stammeinlage), § 9 (Erwerbs- und Vorkaufsrechte), § 10 (Tod eines Gesellschafters), § 10 a) (Ausschluss und Einziehung), § 10 b) (Abfindungsansprüche) und § 11 (Schlußbestimmungen) beschlossen.