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Biallec GmbH

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Siederstraße 40
78054 Villingen-Schwenningen
1x Adresse:

Traubeneichenstraße 62-66
16567 Schönfließ


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3x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Schönfließ (Amtsgericht Neuruppin HRB 11184 NP) nach Villingen-Schwenningen verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Siederstraße 40, 78054 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Das Design, die Produktion sowie der Vertrieb von Komponenten für Rohrverbindungen für die Industriebereiche Vakuumtechnik, Kälte-, Klima- Lüftungstechnik, Energietechnik und daran anknüpfende Industrien, sowie die Vermarktung von Rechten von Patenten und Designs, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen für oben genannte Technikbereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Luckscheiter, Bernhard, Berlin, *30.03.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Allectra GmbH", Schönfließ (Amtsgericht Neuruppin HRB 7467 NP) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-20:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.12.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

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