2011-04-04: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Elektroinstallationen sowie Bau, Wartung und Reparatur von und der Handel mit Industrieanlagen, SPS-Steuerungstechnik, Schaltanlagenbau, Elektroinstallationen, Klimatechnik, Wärmepumpen, Kommunikationstechnik sowie alle weiteren elektronischen Installationen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RingKom GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 702649) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.