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Bielmeier Heiztechnik GmbH & Co. KG

Frischwassertechnik, Heizrohr, Kippmaß WT..., Kunststoffrohren, Kollektorfläche, Wärme-Isolierung, Wandheizung, Pufferspeicher, Erdreich, Energieträger
Adresse / Anfahrt
Blossersberger Straße 36
94234 Viechtach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-27:
(Heizungsbau, Sanitäreinrichtung, Bau von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie Lieferung von Brennstoffen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blossersberger Straße 36, 94234 Viechtach . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bielmeier Heiztechnik Verwaltungs-GmbH, Viechtach (Amtsgericht Deggendorf HRB 4137), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-30:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2014 mit Nachtrag vom 28.08.2014 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und vom 28.08.2014 Teile des Vermögens (mit Ausnahme der in der Sonderbilanz zum Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2014 und 28.08.2014 aufgeführten Aktiva und Passiva, vor allem von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich von Bauten auf fremden Grundstücken, sowie der in der Sonderbilanz aufgeführten Passiva) des unter der Firma Bielmeier Heiztechnik e.K. mit dem Sitz in Viechtach (Amtsgericht Deggendorf HRA 2773) betriebenen Unternehmens übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.