2012-01-18: Die Gesellschafterversammlung hat am 21.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 7 (Gesellschafterversammlung) zu ändern. Geschäftsanschrift: Köhlerweg 16, 30900 Wedemark.
2012-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schmuck Point GmbH, Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120330) und der Prozenta GmbH Uhren- und Schmuckdiscount, Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120388) beschlossen. 52.000,00 EUR.
2012-09-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma Schmuck Point GmbH vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma Prozenta GmbH Uhren- und Schmuck-Discount vom 23.08.2012 mit der der Schmuck Point GmbH mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120330) sowie mit der Prozenta GmbH Uhren- und Schmuck-Discount mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120388) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-11-06: Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2012 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammeinlagen), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma und der Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Bierbaum GmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bierbaum, Karin, Wedemark, *08.08.1942. Bestellt als Geschäftsführer: Bierbaum, Jörg, Wedemark, *31.10.1972; Bierbaum, Kristin, Wedemark, *22.02.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kurz, Kristin, Wedemark, *22.02.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.