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Big City Beats GmbH

DJ, Clubmusik, Raumstation..., Aktion im Weltraum, BigCityBeats Club, BigCityBeats Club Kitchen, GLAM, BCB, Beatport, Faceless
Adresse / Anfahrt
Cassellastraße 30-32
60386 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Carl-Benz-Straße 21
60386 Frankfurt am Main


Kontakt
24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-02:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 21, 60314 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Dr. Blum, Carlos, Bremen, *11.03.1966.

2018-11-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den Ziffern 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) sowie 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2018-11-21:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main.

2019-09-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der 2bp Communications GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96612) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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