2007-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2007 mit Änderung vom 07.12.2007. Gegenstand: Maler, Gestaltungs- und Restaurierungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer hat Alleinvertretungsrecht und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Bildstein, Martin, Ettenheim, *27.07.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-01: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.01.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "BILDSTEIN-GmbH & Co. KG", Ettenheim gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.