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BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige GmbH
45141 EssenDE
2x Adresse:
Herkulesstraße 32
45127 Essen
(Gebäude H2 V3)
Kruppstraße 86
45145 Essen
Herkulesstraße 32
45127 Essen
(Gebäude H2 V3)
Kruppstraße 86
45145 Essen
mind. 14 Mitarbeiter
18x HR-Bekanntmachungen:
2005-01-07:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 11. November 1998 mit dem Verein BildungsCentrum der Wirtschaft e.V. mit Sitz in Essen als berechtigtem Unternehmen ist durch Vereinbarung vom 12. November 2004 mit Wirkung zum 31. Dezember 2004, 24.00 Uhr aufgehoben worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2011-04-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dittrich, Michael, Sprockhövel, *05.03.1974; Pénat, Alexandra, Essen, *18.03.1967.
2013-08-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Verwaltung- und Wirtschaftsakademie Oberhausen-Mülheim VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 21900) verschmolzen.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Magdeburg VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 110474) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bonn VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 20622) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Berlin VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 40657) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Niederrheinische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 8495) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Hanseatische Verwaltungs- und Wirtschafts-Adamie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85894) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-12:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bochum VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 7839) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-16:
Der mit der BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbh, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) am 12.11.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 03.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-05-08:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965.
2016-09-02:
Die Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Frankfurt am Main, HRB 28638) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2018 beschlossen, das Stammkapital von 300.000,00 DEM auf Euro umzustellen, es von 153.387,56 Euro um 612,44 Euro auf 154.000,00 Euro zu erhöhen und es sodann zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um weitere 346.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2018 Teile des Vermögens der BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2018 beschlossen, die Firma, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in §§ 1 und 2 (Zweck, Gegenstand des Unternehmens) zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: BildungsCentrum der Wirtschaft gemmeinnützige Gesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Ein Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die gemeinnützige Gesellschafterin und verbundene gemeinnützige Gesellschaften, zur Verwendung für a) die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). 2. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung der Aus- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) sowie die unmittelbare Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung). Hierzu zählen insbesondere folgende Maßnahmen: die Veranstaltung von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Aussprachen zur betrieblichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung; die Errichtung und der Betrieb von Hochschulen zur Durchführung wissenschaftlicher Studiengänge, sowie die Abhaltung von Vorlesungen, Seminaren, Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten; die Beratung, Information und andere geeignete Mittel; die Beratung und Ausbildung im Rahmen der Planung und Einführung wissenschaftlicher Studiengänge; die Einführung, Anwendung und Förderung zeitgemäßer Lehr- und Planmethoden und Lehrmittel; die Vergabe von Stipendien und Preisen; die Vergabe von Mittel für die Studentenhilfe. 3. Daneben ist Zweck der Gesellschaft im Rahmen der Tätigkeit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Diesen Zweck verfolgt die Gesellschaft insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) die Durchführung berufsbegleitender wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge für Angehörige der privaten Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Beamten und Angestellten im Bereich der öffentlichen Verwaltung; b) die Durchführung berufsbegleitender funktionsorientierter Studiengänge (Fachseminare); c) die Abhaltung von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten mit dem Ziel allgemeiner Produktivitätssteigerung in Wirtschaft und Verwaltung sowie der Vermittlung fachübergreifenden Berufswissens. Die jeweiligen Studiengänge werden so ausgerichtet, dass von den Teilnehmern das Wirtschaftsdiplom "Betriebswirt (VWA)", das Verwaltungsdiplom oder das Kommunaldiplom erworben werden kann. Darüber hinaus sollen die Prüfung von Wirtschaftsassistenten oder zum Betriebswirt (BA) nach anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften abgelegt werden können. Die Vermittlung von weitergehendem Fachwissen soll möglichst ständig auf folgenden Gebieten erfolgen: - Staats- und Verwaltungsrecht; - Bürgerliches Recht und Handelsrecht; - Arbeitsrecht; - Volkswirtschaftslehre; - Betriebswirtschaftslehre; - Betriebliche Steuerlehre; - Sozialwissenschaften; - Verwaltungs- und Kommunalwissenschaften. Die Durchführung berufsbegleitender fachwissenvermittelnder oder -ergänzender Maßnahmen und Kurse ist zulässig. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965.
2018-10-16:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-30:
BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH.
2020-01-28:
Der mit der Gemeinnützige Fördergesellschaft für Bildung und Wissenschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) (vormals BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH) am 12.11.2004 mit der Änderung vom 03.12.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.08.2018 zum 31.12.2018 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-12-03:
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.11.2021 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in §§ 2 (Zweck der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Vertretung) zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Gegenstand der Gesellschaft zur Verfolgung der in Absatz 1 genannten Zwecke sind insbesondere folgende Maßnahmen: 1. die Veranstaltung von Lehrgängen, Vorträgen, Kursen und Seminaren zur betrieblichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung; 2. die Durchführung von Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten; 3. die Einführung, Anwendung und Förderung zeitgemäßer Lehr- und Planmethoden und Lehrmittel; 4. die Vergabe von Stipendien und Preisen. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, darunter auch verbundenen gemeinnützigen Gesellschaften. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke mit der Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie mit allen Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens als gemeinnützig anerkannt oder zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch 1. die entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücken einschließlich Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung), 2. die entgeltliche Erbringung von "shared-service"-Dienstleistungen, z.B. administrative Tätigkeiten (Buchhaltung, Personalmanagement, IT-Serviceleistungen, Zentraleinkauf und ähnliche zur Erreichung des Satzungszweckes notwendige administrative Leistungen) sowie 3. die entgeltliche zentrale Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen (z.B. Werbeleistungen, Telefon-/Internetdienstleistungen). Diese Leistungen werden von Mitarbeitenden der einzelnen Kooperationspartner im Rahmen ihres einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den Gesellschaften der BCW-Gruppe, unabhängig ihres konkreten Hauptanstellungsverhältnisses, gemeinsam erbracht. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Zuwendung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gegenstand der Gesellschaft ist auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an als gemeinnützig anerkannten Kapitalgesellschaften, die mindestens einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft ist. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt allein. Prokura erloschen: Olschewski, Jutta, Bochum, *02.07.1950.
2005-01-07:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 11. November 1998 mit dem Verein BildungsCentrum der Wirtschaft e.V. mit Sitz in Essen als berechtigtem Unternehmen ist durch Vereinbarung vom 12. November 2004 mit Wirkung zum 31. Dezember 2004, 24.00 Uhr aufgehoben worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2011-04-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dittrich, Michael, Sprockhövel, *05.03.1974; Pénat, Alexandra, Essen, *18.03.1967.
2013-08-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Verwaltung- und Wirtschaftsakademie Oberhausen-Mülheim VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 21900) verschmolzen.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Magdeburg VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 110474) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bonn VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 20622) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Berlin VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 40657) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Niederrheinische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 8495) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-05:
Die Hanseatische Verwaltungs- und Wirtschafts-Adamie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85894) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-12:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bochum VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 7839) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-16:
Der mit der BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbh, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) am 12.11.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 03.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-05-08:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965.
2016-09-02:
Die Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie VWA gemeinnützige Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Frankfurt am Main, HRB 28638) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2018 beschlossen, das Stammkapital von 300.000,00 DEM auf Euro umzustellen, es von 153.387,56 Euro um 612,44 Euro auf 154.000,00 Euro zu erhöhen und es sodann zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um weitere 346.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2018 Teile des Vermögens der BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2018 beschlossen, die Firma, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in §§ 1 und 2 (Zweck, Gegenstand des Unternehmens) zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: BildungsCentrum der Wirtschaft gemmeinnützige Gesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Ein Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die gemeinnützige Gesellschafterin und verbundene gemeinnützige Gesellschaften, zur Verwendung für a) die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). 2. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung der Aus- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) sowie die unmittelbare Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung). Hierzu zählen insbesondere folgende Maßnahmen: die Veranstaltung von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Aussprachen zur betrieblichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung; die Errichtung und der Betrieb von Hochschulen zur Durchführung wissenschaftlicher Studiengänge, sowie die Abhaltung von Vorlesungen, Seminaren, Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten; die Beratung, Information und andere geeignete Mittel; die Beratung und Ausbildung im Rahmen der Planung und Einführung wissenschaftlicher Studiengänge; die Einführung, Anwendung und Förderung zeitgemäßer Lehr- und Planmethoden und Lehrmittel; die Vergabe von Stipendien und Preisen; die Vergabe von Mittel für die Studentenhilfe. 3. Daneben ist Zweck der Gesellschaft im Rahmen der Tätigkeit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Diesen Zweck verfolgt die Gesellschaft insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) die Durchführung berufsbegleitender wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge für Angehörige der privaten Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Beamten und Angestellten im Bereich der öffentlichen Verwaltung; b) die Durchführung berufsbegleitender funktionsorientierter Studiengänge (Fachseminare); c) die Abhaltung von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten mit dem Ziel allgemeiner Produktivitätssteigerung in Wirtschaft und Verwaltung sowie der Vermittlung fachübergreifenden Berufswissens. Die jeweiligen Studiengänge werden so ausgerichtet, dass von den Teilnehmern das Wirtschaftsdiplom "Betriebswirt (VWA)", das Verwaltungsdiplom oder das Kommunaldiplom erworben werden kann. Darüber hinaus sollen die Prüfung von Wirtschaftsassistenten oder zum Betriebswirt (BA) nach anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften abgelegt werden können. Die Vermittlung von weitergehendem Fachwissen soll möglichst ständig auf folgenden Gebieten erfolgen: - Staats- und Verwaltungsrecht; - Bürgerliches Recht und Handelsrecht; - Arbeitsrecht; - Volkswirtschaftslehre; - Betriebswirtschaftslehre; - Betriebliche Steuerlehre; - Sozialwissenschaften; - Verwaltungs- und Kommunalwissenschaften. Die Durchführung berufsbegleitender fachwissenvermittelnder oder -ergänzender Maßnahmen und Kurse ist zulässig. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beschorner, Harald, Neukirchen-Vluyn, *26.03.1956; Moser, Mark, Essen, *25.10.1965.
2018-10-16:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-30:
BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH.
2020-01-28:
Der mit der Gemeinnützige Fördergesellschaft für Bildung und Wissenschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13703) (vormals BildungsCentrum der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH) am 12.11.2004 mit der Änderung vom 03.12.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.08.2018 zum 31.12.2018 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-12-03:
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.11.2021 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in §§ 2 (Zweck der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Vertretung) zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Gegenstand der Gesellschaft zur Verfolgung der in Absatz 1 genannten Zwecke sind insbesondere folgende Maßnahmen: 1. die Veranstaltung von Lehrgängen, Vorträgen, Kursen und Seminaren zur betrieblichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung; 2. die Durchführung von Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten; 3. die Einführung, Anwendung und Förderung zeitgemäßer Lehr- und Planmethoden und Lehrmittel; 4. die Vergabe von Stipendien und Preisen. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, darunter auch verbundenen gemeinnützigen Gesellschaften. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke mit der Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie mit allen Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens als gemeinnützig anerkannt oder zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch 1. die entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücken einschließlich Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung), 2. die entgeltliche Erbringung von "shared-service"-Dienstleistungen, z.B. administrative Tätigkeiten (Buchhaltung, Personalmanagement, IT-Serviceleistungen, Zentraleinkauf und ähnliche zur Erreichung des Satzungszweckes notwendige administrative Leistungen) sowie 3. die entgeltliche zentrale Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen (z.B. Werbeleistungen, Telefon-/Internetdienstleistungen). Diese Leistungen werden von Mitarbeitenden der einzelnen Kooperationspartner im Rahmen ihres einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den Gesellschaften der BCW-Gruppe, unabhängig ihres konkreten Hauptanstellungsverhältnisses, gemeinsam erbracht. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Zuwendung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gegenstand der Gesellschaft ist auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an als gemeinnützig anerkannten Kapitalgesellschaften, die mindestens einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft ist. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt allein. Prokura erloschen: Olschewski, Jutta, Bochum, *02.07.1950.