2018-07-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.1980, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Iserlohn nach Hagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Brusebrinkstraße 20, 58135 Hagen. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe durch die Ausbildung in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Krankenpflegehilfe, der Altenpflege und anderen Gesundheits- und Sozialberufen, nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie durch Weiterbildung in diesen Berufen. Stammkapital: 36.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Heinrich, Olaf, Hagen, *14.10.1968; Massoli, Daniela, Essen, *28.06.1975.
2019-03-11: Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Bildungsakademie Volmarstein GmbH.
2020-03-30: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Änderungen in den §§ 2 und 8 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe durch die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann, zur/zum Pflegeassistenten/in und anderen Gesundheits- und Sozialberufen, nach den jeweils geltenden geseztlichen Regelungen sowie durch Weiterbildung in diesen Berufen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Bachmann, Markus, Wetter, *16.05.1971.
2021-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die Änderung in § 3 Ziffer 2 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 5 Ziffer 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Liquidation) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann, zur/zum Pflegeassistenten/-in und in anderen Gesundheits- und Sozialberufen, nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie durch Weiterbildung in diesen Berufen. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden Körperschaften realisieren: - Evangelische Stiftung Volmarstein - Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe gem. GmbH - Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund - IDV Integrations Dienste Volmarstein gem. GmbH - Evangelische Altenhilfe und Betreuung Haspe gem. GmbH - MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein gem. GmbH - ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem. GmbH - Jos-Bakker-Haus gem. GmbH - KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH - ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH - WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein GmbH - Volmarstein Medical GmbH Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentli-chen Rechts verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken kann zudem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen (bspw. Personaldienstleistungen oder Beratungen und Dienstleistungen in Form von Planung, Umsetzung und Durchführung von gemeinsamen Projekten) erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körper-schaften des öffentlichen Rechts tätig werden.