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Bilen Bau GmbH

Haustechnik, Dienstleister, Besichtigungsphase..., Quadra, Unternemensgruppe, Wärmepumpen-Heizsystem, EnEV, Massives, Wohnpark, GEBALLTE, Dachbegrünung, Fensterlüftung
Adresse / Anfahrt
Heerstraße 7
41812 Erkelenz
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2008. Geschäftsanschrift: Straelener Ring 26, 41812 Erkelenz. Gegenstand: der Betrieb einer Bauunternehmung im Bereich Hochbau, Innenausbau und Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bilen, Vezir, Erkelenz, *01.04.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-28:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Heerstraße 7, 41812 Erkelenz.

2013-10-22:
Einzelprokura: Bilen, Mirsat, Erkelenz, *15.11.1985; Bilen, Serhat, Erkelenz, *07.07.1991.

2019-04-23:
Prokura erloschen: Bilen, Mirsat, Erkelenz, *15.11.1985; Bilen, Serhat, Erkelenz, *07.07.1991. Einzelprokura: Bilen, Mazlum, Hückelhoven, *30.03.1998.

2020-09-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 31.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Bilen Haustechnik GmbH mit Sitz in Erkelenz verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.