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Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG

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Adresse / Anfahrt
Rheinkai 10
55411 Bingen am Rhein
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-29:
Nicht mehr Vorstand: Engelhart, Heinz, Schiffsführer, Bingen. Bestellt als Vorstand: Engelhart, Ferdinand, Bingen, *06.12.1946.

2012-06-20:
Nicht mehr Vorstand: Engelhart, Ferdinand, Bingen, *06.12.1946. Bestellt als Vorstand: Engelhart, Heinz Jörg, Bingen am Rhein, *03.09.1968.

2015-03-26:
Nicht mehr Vorstand: Hartmann, Kurt, Schiffsführer, Bingen, *09.01.1947. Bestellt als Vorstand: Dormann, Rudi, Geisenheim-Johannisberg, *05.09.1953.

2016-06-21:
Nicht mehr Vorstand: Dormann, Rudi, Geisenheim-Johannisberg, *05.09.1953. Bestellt als Vorstand: Pohl, Oliver, Bingen am Rhein, *08.07.1970.

2016-07-14:
Die Generalversammlung vom 15.02.2016 hat die Änderung aller Bestimmungen der Satzung beschlossen, die Satzung ist insgesamt neu gefasst. Die Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung. Firma: Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Lasten auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen, insbesondere die Aufrechterhaltung eines Fährbetriebes zwischen den Städten Bingen und Rüdesheim. Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, andere Unternehmungen zu errichten und zu erwerben, sowie Zweigniederlassungen zu unterhalten. Die Beförderung von Personen und Lasten erfolgt durch die Fahrzeuge der Genossenschaft und in Ausnahmefällen durch die Fahrzeuge dritter Personen.

2021-02-17:
Bestellt als Vorstandsstellvertreter: Lautenbach, Johannes, Rüdesheim am Rhein, *18.12.1964, gemäß § 37 GenG mit Wirkung bis zum 31.12.2021. Nicht mehr Vorstand: Engelhart, Heinz Jörg, Bingen am Rhein, *03.09.1968.

2021-11-12:
Die Genossenschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 27.07.2021 im Wege des Formwechsels in die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 50791) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.