2020-12-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2020. Geschäftsanschrift: Möllner Weg 5, 19258 Gallin. Gegenstand: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Nutztieren sowie der Vertrieb aus biologischer Haltung, die Organisation und Durchführung von Events und Veranstaltungen für Feste, Betriebsfeiern und Tagungen sowie alle dazugehörigen Nebengeschäfte, auch Angebote von Verköstigungen . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Rasim, Peggy, Gallin, *11.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-30: 35.000,00 EUR. a) Die Gesellschafterversammlung hat am 13.11.2020 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zweck der Abspaltung durch Aufnahme des Teilbetriebes "Fleischerei" der BioFleischerei Gut Gallin mit Sitz in Gallin (Amtsgericht Schwerin, HRB 1640) beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag den Teilbetrieb "Fleischerei" der Gut Gallin GmbH mit Sitz in Gallin (Amtsgericht Schwerin, HRB 1640) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.