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BioLitec AG

Medizin und Gesundheit, Laserverfahren
Adresse / Anfahrt
Otto-Schott-Straße 15
07745 Jena
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
18x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-15:
Die Hauptversammlung vom 02.11.2005 hat die Schaffung eines genehmigten und eines bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 (genehmigtes und bedingtes Kapital sowie Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 02.11.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.10.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2005/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.11.2005 um 4.000.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005/II).

2007-12-05:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4./17.10.2000 um 800.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2000). Die Hauptversammlung vom 20.11.2007 hat die Herabsetzung des bisher bestehenden bedingten Kapitals von 800.000,- Euro um 775.000,- auf 25.000,- Euro sowie die Änderung von §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.

2007-12-05:
Auf Grund der in der Satzung vom 02.11.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.750,00 EUR auf 10.515.750,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.11.2007 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 10.515.750,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 02.11.2005 (Genehmigtes Kapital genehmigtes Kapital 2005/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.499.250,-.

2008-05-14:
Die Hauptversammlung vom 20.11.2007 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.11.2007 um bis zu 900.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I). Das Bedingte Kapital dient zur Bedienung von Aktienoptionen.

2009-01-21:
Die Hauptversammlung vom 18.11.2008 hat die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 02.11.2005 geschaffenen genehmigten Kapitals (2005/I) und die Neuschaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung des § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Winzerlaer Straße 2, 07745 Jena. Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 6 des Amtsgerichts Gera wird von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorstand ist durch Satzung vom 18.11.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.10.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.257.875 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008/I).

2009-03-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gilles, Norbert, Jena, *13.07.1959. Prokura geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prof. Dr. Albrecht, Volker, Jena, *24.09.1943. Prokura erloschen: Schille, Rainer Kurt, Groß-Umstadt, *09.03.1948.

2009-07-08:
Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Spaniol, Stefan, Bonn, *25.03.1962.

2009-08-12:
Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder sind durch den Vorstand neue Listen mit Datum vom 04.08.2009 zum Handelsregister eingereicht worden.

2009-09-09:
Prokura erloschen: Gilles, Norbert, Jena, *13.07.1959. Prokura geändert: Einzelprokura: Prof. Dr. Albrecht, Volker, Jena, *24.09.1943.

2009-12-30:
Die Hauptversammlung vom 17.11.2009 hat die Änderung der §§ 3 (Dauer, Bekanntmachungen), 14 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) sowie 16 (Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.

2010-08-19:
Änderung der Geschäftsanschrift: Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena.

2011-10-05:
Die Hauptversammlung vom 03.03.2011 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.03.2011 um bis zu 4.000.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital (bedingtes Kapital 2011/I) ). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen.

2011-11-10:
Bekanntmachung gem. Artikel 37 Abs. 5 SE-VO: Der Umwandlungsplan des Vorstandes vom 08.11.2011über die formwechselnde Umwandlung der biolitec AG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 207823) in die biolitec SE mit dem zukünftigen Sitz in Jena ist zur Offenlegung zum Handelsregister eingereicht worden.

2011-11-18:
Bekanntmachung gem. Artikel 37 Abs. 5 SE-VO: Der Umwandlungsbericht des Vorstandes vom 10.11.2011 über die formwechselnde Umwandlung der biolitec AG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 207823) in die biolitec SE mit dem zukünftigen Sitz in Jena sowie die Bescheinigung des Sachverständigen gemäß Art. 37 Abs. 6 SE-VO vom 10.11.2011 ist zur Offenlegung zum Handelsregister eingereicht worden.

2011-12-07:
Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 01.07.2011 zum Handelsregister eingereicht worden.

2012-07-26:
Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG 1. Zum Registergericht ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes über eine grenzüberschreitende Verschelzung eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt: biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG, eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, mit dem Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Parkring 2, 1010 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 376788, als übernehmende Gesellschaft;biolitec AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handesregister B des Amtsgerichts Jena unter HRB 207823 mit Sitz in Jena unter der Geschäftsanschrift Otto-Schott-Straße 15, 07745 Jena, Deutschland, als übertragende Gesellschaft. 3. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sind wie folgt geregelt:Rechte der Gläubiger:Den Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits vor der Verschmelzung Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind und ist damit der Eintragung der Verschmelzung vorgelagert. Daneben existiert ein nachgelagerter Gläubigerschutz. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können sich unter der folgenden Adresse kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte einholen:biolitec AG Karin Böttcher Otto-Schott-Straße 15 07745 Jena Fax: 0049(0)3641/51953-33 E-Mail: ir@biolitec.de Recht der Aktionäre:Die Aktien an der übernehmenden Gesellschaft, der biolitec Unternehmensbeteiliungs I AG, werden anlässlich der Verschmelzung durchgeleitet und zur Abfindung der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG verwendet. Da alle Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft zustimmen werden, können alle Aktien der übernehmenden Gesellschaft zur Abfindung der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft verwendet werden. Da die bisherigen Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG, im Zuge der Verschmelzung sämtliche Aktien der übernehmenden Gesellschaft, der biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG, übernehmen, vermindert sich deren jeweiliges Gesamtvermögen nicht. Unter Berücksichtigung des festgelegten Umtauschverhältnisses sowie der an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft auszukehrenden Aktien gewährt die übernehmende Gesellschaft zusätzlich zu den durchzuleitenden Aktien zum Spitzenausgleich (Ausgleich- von Differenz- und Restbeträgen) eine bare Zuzahlung in Höhe von EURO 2,35 für jede Aktie der übertragenden Gesellschaft, für die der jeweilige Aktionär allenfalls augrund des Umtauschverhältnisses von 10 zu 1 keine (zusätzliche) Aktie an der übernehmenden Gesellschaft erhält, weil das Ausmaß für die Gewährung einer (zusätzlichen) Aktie an der übernehmenden Gesellschaft nicht erreicht wird. Der maximale Gesamtbetrag der baren Zuzahlung wird mit zehn Prozent des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft festgelegt, das sind EURO 105.157,50. Die baren Zuzahlungen werden vom Treuhänder sofort nach Eintragung der Verschmelzung ins österreichische Firmenbuch Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien der übertragenden Gesellschaft ausgezahlt. Da es sich bei den durchgeleiteten und an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft ausgekehrten Aktien um bereits bestehende Aktien handelt, gewähren diese das Recht auf Beteiligung am Gewinn für das gesamte laufende Geschäftsjahr. Es gibt keine Besonderheiten, die eine Auswirkung auf dieses Recht haben. Für den Fall, dass ein Aktionär der biolitec AG bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Verschmelzung zur Niederschrift erklärt, macht die biolitec AG schon jetzt folgendes Abfindungsangebot: die biolitec AG verpflichtet sich, an jeden Aktionär, der in der außerordenlichen Hauptversammlung der biolitec AG am 30.08.2012 Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss zur Niederschrift erklärt, für jede Stückaktie einen Barbetrag in Höhe von je EURO 2,35 zu zahlen. Gem. § 72 UmwG soll der Umtausch von Aktien gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften über die Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft gem. §§ 73, 226 AktG erfolgen. Die Aufforderung die Aktien einzureichen, hat die Kraftloserklärung anzudrohen und auf die Genehmigung des Gerichts zu verweisen. Die Kraftloserklärung kann nur erfolgen, wenn die Aufforderung in der vorgeschriebenden Weise bekannt gemacht worden ist. Die Kraftloserklärung geschieht durch Bekanntmachung in den Geschäftsblättern. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden Aktien an der übernehmenden Gesellschaft ausgegeben. Die übertragende Gesellschaft biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Hausbroicher Straße 222, 47877 Willich, Deutschland zum Treuhänder gem. § 71 UmwG zum Empfang der auszukehrenden Aktien und der baren Zuzahlungen. Dem Treuhänder werden die auszukehrenden Aktien und die baren Zuzahlungen mit der Anweisung übergeben, diese Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien der übertragenden Gesellschaft an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft zu übergeben beziehungsweise auszuzahlen. Die Minderheitengesellschafter, das heißt die Aktionäre können unter der folgenden Adresse kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte einholen:biolitec AG Karin BöttcherOtto-Schott-Straße 15 07745 Jena Fax: 0049(0)3641/51953-33 E-Mail: ir@biolitec.de.

2013-02-27:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Dr. Neuberger, Wolfgang, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, *17.08.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 04.10.2012 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 30.08.2012 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.08.2012 mit der biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG mit dem Sitz in Wien (Handelsgericht Wien FN 376788 a) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-04-03:
Die grenzüberschreitende Verschmelzung wurde am 15.03.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien/Österreich, Nr. FN 376788 a).