Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Biofrontera AG

Photodynamische, Medikament, Ameluz..., Dermatologie, Keratose, Keratosen, Basalzellkarzinom
Adresse / Anfahrt
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
82x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-21:
Nicht mehr Vorstand: Weber, Stefan. Prokura erloschen: Höck, Sven. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ollig, Armin, Leverkusen, *08.03.1972; Piotraschke, Andrea, Leichlingen, *11.11.1958.

2005-07-26:
Die Hauptversammlung hat am 18.09.2004 beschlossen, das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2001 geschaffene Bedingte Kapital II aufzuheben und entsprechend § 7 Abs. (4) der Satzung zu streichen. Die Gesellschaft hat noch in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der tbg Technologie-Beteiligungs Gesellschaft mbH mit Sitz in Bonn folgende weitere Teilgewinnabführungsverträge abgeschlossen: - Vertrag vom 02./10.10.1998 überDM 2.000.000,00 (Beteiligungsvertrag I); - Vertrag vom 02./10.10.1998 über DM 3.000.000,00 (Beteiligungsvertrag II). Beide Verträge bestehen nunmehr inhaltsgleich mit der DNAPrint genomics, Inc., Florida/USA fort. Die Hauptversammlung hat den Verträgen und den Änderungen durch Beschluss vom 06.07.2005 zugestimmt.

2005-07-26:
Die Hauptversammlung hat am 06.07.2005 beschlossen, die genehmigten Kapitalia I, II und III aufzuheben sowie entsprechend § 7 Abs. (5), (6) und (7) der Satzung zu streichen; das bedingte Kapital II aufzuheben und entsprechend § 7 Abs. (4) der Satzung zu streichen; die Satzung in § 7 um einen neuen Abs. (3) (Bedingtes Kapital II) zu ergänzen; die Satzung in § 7 um einen neuen Abs. (4) (Bedingtes Kapital III) zu ergänzen; weitere Bestimmungen der Satzung zu ändern bzw. zu streichen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 60.000 durch Ausgabe von bis zu 60.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bei der Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung von Wandlungsrechten und bei Erfüllung von Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß der Ermächtigung des Vorstandes (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) durch die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 18. September 2004 und 06. Juli 2005 ausgegeben bzw. abgeändert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlüsse zu bestimmenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen und ihre Verpflichtung zu Wandlung erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem etwaigen Recht, den Rückzahlungspreis durch Lieferung von Aktien zu erfüllen, Gebrauch macht und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird.Die aufgrund vorstehendem Satz ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 812.296,-- durch Ausgabe von bis zu 812.296 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bei der Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung von Wandlungsrechten und bei Erfüllung von Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß der Ermächtigung des Vorstandes (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) durch Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juli 2005 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen und ihre Verpflichtung zu Wandlung erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem etwaigen Recht, den Rückzahlungspreis durch Lieferung von Aktien zu erfüllen, Gebrauch macht und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund vorstehendem Satz ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

2005-07-26:
Die Hauptversammlung hat am 06.07.2005 beschlossen, die Satzung in § 7 um einen neuen Abs. (5) (Genehmigtes Kapital) zu ergänzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 06. Juli 2010 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 427.771,00 durch Ausgabe von bis zu 427.771 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien ist nur zulässig, um den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Stammaktien zu nachfolgendenZwecken zu gewähren: in Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung der Wandlungsrechte oder bei Ausübung der Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 06. Juli 2005 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis und nur in dem Umfang, in dem ein bedingtes Kapital zur Gewährung von neuen Aktien für vorgehend beschriebenen Zweck nicht zur Verfügung steht. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden.

2005-08-30:
Die Hauptversammlung hat am 06.07.2005 beschlossen, das Grundkapital wie folgt zu erhöhen: - um bis zu EUR 157.548,00; - um bis zu EUR 94.272,00; - um bis zu EUR 68.212,00; - um bis zu EUR 199.087,00; die Kapitalerhöhungen sind jeweils durchgeführt; § 7 Abs. (1) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.08.2005 entsprechend geändert. 2.381.987,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung ist erfolgt durch Ausgabe von 519.118 Stückaktien zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 2.381.987 Stückaktien.

2005-10-11:
Die Hauptversammlung hat am 06.07.2005 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 98.145,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt; § 7 Abs. (1) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.09.2005 entsprechend geändert. Neues Grundkapital: EUR 2.480.132,00. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung ist erfolgt durch Ausgabe von 98.145 neuen Stückaktien zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 2.480.132 auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien), deren Übertragung der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.

2005-12-08:
Bestellt als Vorstand: Pehlemann, Werner, Duisburg, *01.04.1963.

2005-12-13:
Der Beteiligungsvertrag II besteht nunmehrinhaltsgleich mit der DNAPrint genomics, Inc., Florida/USA fort. Die Hauptversammlung hat der Änderungen durch Beschluss vom 06.07.2005 zugestimmt.

2006-01-24:
Die Teilgewinnabführungsverträge mit der DNAPrint genomics, Inc., Florida/USA sind mit Ablauf des 31.12.2005 beendet, und zwar - Vertrag vom 02./10.10.1998 über DM 2.000.000,00 (Beteiligungsvertrag I) durch privatschriftliche Erklärung vom 01.08./01.09.2005; - Vertrag vom 02./10.10.1998 über DM 3.000.000,00 (Beteiligungsvertrag II).durch privatschriftliche Erklärung vom 01./04.09.2005; - Vertrag vom 08.01.2001 über EUR 2.954.800,00 (Beteiligungsvertrag III) durch vertragsgemäßen Ablauf. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2006-06-20:
Aufgrund der am 18.09.2004 und 06.07.2005 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital II) sind im Geschäftsjahr 2006 60.000 Stück neue Namensaktien ausgegeben worden; das Grundkapital beträgt jetzt 2.540.132,00 EUR. § 7 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung wurde durch die Hauptversammlung vom 12.05.2006 aufgehoben, sowie § 7 Abs. 1 entsprechend geändert. Das Bedingte Kapital II ist nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 erloschen. Die Hauptversammlung hat am 12.05.2006 weiter beschlossen, das Bedingte Kapital I und entsprechend § 7 Abs. 2 der Satzung aufzuheben, unter Aufhebung des bisher Bedingten Kapitals III (§ 7 Abs. 4 der Satzung) ein neues Bedingtes Kapital I - Das Grundkapital ist um bis zu 1.240.066,00 EUR zur Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht - unter Einfügung eines § 7 Abs. 2 in die Satzung zu schaffen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend die Satzung in § 3 zu ändern sowie § 10 (Vertretung) der Satzung zu ändern. Neuer Gegenstand: die Forschung, die Entwicklung und der Vertrieb von Pharmazeutika, sowie die Einnahme der Stellung einer Holdinggesellschaft, d.h. der Erwerb und die Verwaltung von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen an Gesellschaften. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 2.540.132 Stückaktien zu je 1,00 EUR.

2006-06-22:
Die Hauptversammlung hat am 12.05.2006 beschlossen, die Satzung insgesamt neu zu fassen.

2006-08-01:
Die Hauptversammlung vom 14.07.2006 hat beschlossen, das in § 7 (Grundkapital) Abs. 3 geregelte genehmigte Kapital in Höhe von EUR 427.771,00 aufzuheben und zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals einen neuen § 7 Abs. 3 in die Satzung einzufügen. Weiter ist § 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) um einen Abs. 6 ergänzt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.270.066,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.270.066 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I).

2006-10-31:
Die Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.10.2006 in § 7 (Grundkapital) Abs. 1 geändert. Neues Grundkapital: 3.205.403,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 14.07.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen von EUR 2.540.132,00 um bis zu EUR 1.900.000,00 auf bis zu EUR 4.440.132,00 beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 665.271,00 durchgeführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 3.205.403 Stückaktien zu je 1,00 EUR.

2007-06-11:
Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Änderung von § 6 (nunmehr: Bekanntmachungen und Informationen) sowie von § 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) Abs. 1 und 3 der Satzung beschlossen.

2007-09-25:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2008-01-18:
Die Hauptversammlung vom 21.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 (genehmigtes Kapital I) beschlossen. Das mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14.07.2006 eingerichtete genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I ) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2007 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Dezember 2012 mit Zustimmung des Aufsichtrats um bis zu Euro 1.602.701,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.602.701 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I ). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2008-08-18:
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21.12.2007 erteilten Ermächtigung ( Genehmigtes Kapital I ) hat der Vorstand am 29.7.2008 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 111111.- Euro durch Ausgabe von bis zu 111111 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und zwar unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre.Der Aufsichtsrat hat am 30.7.2008 diesem Beschluß des Vorstandes zugestimmt. Die Erhöhung des Grundkapitals um 111111.- Euro ist durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates ist § 7 ( Grundkapital) der Satzung entsprechend geändert. 3.316.514,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 1491590 Euro.

2008-09-08:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2008 hat beschlossen, das in § 7 Abs. 3 ( Grundkapital) geregelte genehmigte Kapital I aufzuheben und zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals einen neuen § 7 Abs. 3 in die Satzung einzufügen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.August 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1602701.- Euro durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1602701 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

2009-01-23:
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I, Beschluß der Hauptversammlung vom 26.8.2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 331000.- Euro durchgeführt, und zwar durch Ausgabe von 331000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien.Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 30.12.2008 ist die Satzung in § 7 (Grundkapital) geändert. Geschäftsanschrift: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen. Neues Grundkapital: 3.647.514,00 EUR. Das genehmigte Kapital I beträgt noch 1.271.701 Euro.

2009-04-14:
Aufgrund der am 12.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im Februar 2009 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 89.014 neue Stückaktien ausgegeben und somit das Kapital um EUR 89.014,00 erhöht worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.03.2009 wurden § 7 Abs. 1 und 2 (Stammkapital, bedingtes Kapital) der Satzung geändert. 3.736.528,00 EUR. Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2006 geschaffene bedingte Kapital I ist nach teilweiser Ausübung geändert: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.151.052,00 durch Ausgabe von bis zu 1.151.052 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bei der Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung von Wandlungsrechten und bei Erfüllung von Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß der Ermächtigung des Vorstandes (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) durch Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juli 2005 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis.

2009-05-05:
Die Hauptversammlung vom 17.03.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 3.736.528,00 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.03.2009 hat ferner die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen. Es wurde ein neuer § 7 Abs. 5 (genehmigtes Kapital II) und ein neuer § 7 Abs. 6 (bedingtes Kapital II) eingefügt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.03.2009 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtrats um bis zu 552.056,00 EUR durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 552.056 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital ist um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Einlösung von Optionsrechten nach Maßgabe der Optionsbedingungen zugunsten der Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. März 2009 ausgegeben werden.

2009-05-25:
Die am 17.03.2009 von der Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 2.000.100,00 EUR durchgeführt. § 7 (Grundkapital) Abs.1 der Satzung wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.03.2009 geändert. 5.736.628,00 EUR.

2009-07-21:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-09-11:
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I; Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 98.333,00 durchgeführt, und zwar durch Ausgabe von 98.333 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.08.2009 wurde die Satzung in § 7 Abs.1 und Abs.3 Satz 1 geändert. 5.834.961,00 EUR. Das genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 1.173.368,00.

2009-09-16:
Die Hauptversammlung vom 28.08.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 2.868.314,00 beschlossen. Ferner hat die Hauptversammlung vom 28.08.2009 beschlossen, § 23 (Stimmrechtsvertretung) und § 7 der Satzung zu ändern. Es wurde ein neuer § 7 Abs. 7 (genehmigtes Kapital III) eingefügt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2009 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 1.044.557,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.044.557 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kpaital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2009-09-29:
Aufgrund der am 12.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im September 2009 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 305.107 neue Stückaktien ausgegeben und somit das Kapital um EUR 305.107,00 erhöht worden. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I; Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 941.701,00 durchgeführt und zwar durch Ausgabe von 941.701 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital II; Beschluss der Hauptversammlung vom 17.03.2009) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 513.717,00 durchgeführt und zwar durch Ausgabe von 513.717 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eine Spitze von EUR 59.600,00 wurde ausgeschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.09.2009 wurde die Satzung in § 7 Abs.1, 2, 3 und 5 geändert. 7.595.486,00 EUR. Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2006 geschaffene bedingte Kapital I ist nach teilweiser Ausübung geändert: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 845.945,00 durch Ausgabe von bis zu 845.945 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bei der Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung von Wandlungsrechten und bei Erfüllung von Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß der Ermächtigung des Vorstandes (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) durch Hauptversammlungsbeschluss vom 06.07.2005 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis. Das genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 231.667,00. Das genehmigte Kapital II beträgt noch EUR 38.339,00.

2010-01-14:
Die am 28.08.2009 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 800.000,00 EUR durchgeführt. § 7 (Grundkapital) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.12.2009 geändert. 8.395.486,00 EUR.

2010-06-30:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 580.000,00 durchgeführt. § 7 Abs. 1 (Grundkapitalziffer) und Abs. 7 Satz 1 (genehmigtes Kapital III) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.06.2010 entsprechend geändert. Grundkapital nunmehr: 8.975.486,00 EUR. Das genehmigte Kapital III beträgt noch 464.557,00 EUR.

2010-07-15:
Die Hauptversammlung vom 02.07.2010 hat unter Aufhebung der bisherigen genehmigten Kapitalia I und II die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 (genehmigtes Kapital I) und Abs. 5 (genehmigtes Kapital II) zur Schaffung neuer genehmigter Kapitalia I und II beschlossen. Weiter wurden § 20 (Einberufung der Hauptversammlung und Teilnahmerecht) Abs. 1 und 2 sowie § 21 (Ablauf der Hauptversammlung) Abs. 5 der Satzung geändert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2010 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.000.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2010 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.153.186,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 2.153.186 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II), wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu 1.679.097,00 EUR erfolgen dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

2010-08-03:
Die Hauptversammlung vom 02.07.2010 hat die Einfügung eines neuen § 7 Abs. 8 (bedingtes Kapital III) in die Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2010 um 839.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 839.500 auf den Namen lautenden Stückaktien zur Bedienung von bis zum 01.07.2015 begebenen Optionen aus dem Aktienoptionsplan vom 02.07.2010 bedingt erhöht (bedingtes Kapital III).

2010-09-15:
Aufgrund der durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28.08.2009 (genehmigtes Kapital III) und vom 02.07.2010 (genehmigtes Kapital II) erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR (535.443,00 EUR aus dem genehmigten Kapital II und 464.557,00 EUR aus dem genehmigten Kapital III) durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.09.2010 ist § 7 (Grundkapital) Abs. 1, Abs. 5 S. 1 und Abs. 7 der Satzung geändert. Grundkapital nunmehr: 9.975.486,00 EUR. Das genehmigte Kapital II beträgt noch 1.617.743,00 EUR.

2011-03-15:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2010 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 880.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.02.2011 ist § 7 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 5 S. 1 der Satzung geändert. Grundkapital nunmehr: 10.855.486,00 EUR. Das genehmigte Kapital II beträgt noch 737.743,00 EUR.

2011-05-20:
Die Hauptversammlung vom 10.05.2011 hat die Aufhebung des alten zwecks Schaffung eines neuen Genehmigten Kapital II und mit ihr die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 5, sowie die Schaffung eines Bedingten Kapital IV durch Einfügung eines neuen § 7 Abs. 8 in die Satzung beschlossen. (Genehmigtes Kapital II) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 09. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 4.427.743,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.427.743 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu Euro 2.171.097,00 erfolgen dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen. (Bedingtes Kapital IV) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelanleihen, die jeweils aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2011 von der Gesellschaft in der Zeit bis zum 09. Mai 2016 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung der Options- bzw. Wandelanleihen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Optionsscheine bzw. der Wandelanleihen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2011 ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder eine Options- bzw. Wandlungspflicht (auch im Fall der Ausübung eines entsprechenden Wahlrechts der Gesellschaft) erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

2011-06-06:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2011-08-30:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2011 erteilten Ermächtigung (Genemigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen um 385.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.06.2011 ist § 7 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung entsprechend geändert. Grundkapital nunmehr: 11.240.486,00 EUR. (Genehmigtes Kapital II): Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 09. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 4.042.743,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.042.743 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu Euro 1.786.097,00 erfolgen dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

2012-02-27:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 500.000,00 EUR durchgeführt. Das Genehmigte Kapital II beträgt jetzt noch 3.542.743,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.01.2012 ist § 7 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung entsprechend geändert. Grundkapital nunmehr: 11.740.486,00 EUR.

2012-04-02:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR durchgeführt. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.402.682,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.03.2012 ist die Satzung in § 7 (Grundkapital) Abs. 1 (Grundkapitalziffer), Abs. 3 (Genehmigtes Kapital I) und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital II) entsprechend geändert. Grundkapital nunmehr: 16.143.168,00 EUR. Das Genehmigte Kapital II beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 140.061,00 EUR.

2012-05-31:
Die Hauptversammlung vom 11.05.2012 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und entsprechend die Änderung von § 7 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung beschlossen. (Genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht

2013-04-04:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2012 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.610.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.03.2013 ist § 7 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 der Satzung geändert. 17.753.168,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 3.890.000,00 EUR.

2013-06-18:
Nicht mehr Vorstand: Pehlemann, Werner, Duisburg, *01.04.1963. Bestellt als Vorstand: Schaffer, Thomas, Gröbenzell, *13.05.1962, mit der Ermächtigung, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Biofrontera Bioscience GmbH (AG Köln, HRB 49856) Leverkusen, der Biofrontera Development GmbH (AG Köln, HRB 77237) Leverkusen, der Biofrontera Neuroscience GmbH (AG Köln, HRB 77327) Leverkusen und der Biofrontera Pharma GmbH (AG Köln, HRB 57309) Leverkusen, abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung: Vorstand: Prof. Dr. Lübbert, Hermann, Leverkusen, *25.03.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Ermächtigung, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Biofrontera Pharma GmbH (AG Köln HRB 57309; vormals Biofrontera Discovery GmbH, AG Heidelberg HRB 7510), Leverkusen; der Biofrontera Bioscience GmbH (AG Köln, HRB 49856 vormals Biofrontera Pharmaceuticals GmbH) Leverkusen, der Biofrontera Development GmbH (AG Köln, HRB 77237) Leverkusen und der Biofrontera Neuroscience GmbH (AG Köln, HRB 77327) Leverkusen abzuschließen.

2013-06-27:
Die Hauptversammlung vom 18.06.2013 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I sowie die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals I mit der entsprechenden Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 (Grundkapital) beschlossen. Desweiteren wurde die Satzung in § 22 Abs. 2 (Beschlussfassungen) geändert. Bisheriges Genehmigtes Kapital I: Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 8.736.523,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 8.736.523 auf den Namen laufende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

2014-02-06:
Aufgrund der durch Beschluss vom 18.06.2013 (Genehmigtes Kapital I) und 10.05.2011 (Genehmigtes Kapital II) erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals in einem Umfang von EUR 4.438.292,00 durchgeführt und zwar zunächst aus Genehmigtem Kapital II um EUR 140.061,00 und darüber hinaus aus Genehmigtem Kapital I um EUR 4.298.231,00. Das Grundkapital beträgt somit nunmehr EUR 22.191.460,00. Aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 10.05.2011 bzw. 18.06.2013 wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.02.2014 die Änderung der Satzung in § 7 (Grundkapital) Abs. 1 (Stammkapitalziffer) sowie in Abs. 3 (genehmigtes Kapital I) beschlossen. Abs. 5 (genehmigtes Kapital II) der Satzung wurde gestrichen, die Nummerierung der Abs. 6 bis 8 entsprechend angepasst. 22.191.460,00 EUR. Nach teilweiser Ausübung: (Genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 4.438.292,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.438.292 auf den Namen laufende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2014-03-13:
Auf Grund der am 10.05.2011 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von 5.110,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 22.196.570,00 EUR; § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.02.2014 geändert. 22.196.570,00 EUR. Das bedingte Kapital IV beträgt noch 2.494.890,00 EUR.

2015-03-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Stock, Hans-Dieter, Bedburg, *17.02.1962. Familienname geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Foguet Roca, Montserrat, Leverkusen, *27.12.1964.

2015-06-01:
Aufgrund der durch Beschluss vom 18.06.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund Beschlusses des Vorstands vom 23.04.2015 und vom 27.05.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23.04.2015 unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von 22.196.570,00 EUR um 1.377.272,00 EUR auf 23.573.842,00 EUR durchgeführt. Aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 18.06.2013 wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.05.2015 die Satzung in § 7 ((Grundkapital) Abs. 1 (Stammkapitalziffer) und Abs. 3 (genehmigtes Kapital I) entsprechend geändert. 23.573.842,00 EUR. Nach teilweiser Ausübung: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 3.061.020,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.061.020 auf den Namen laufende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

2015-09-18:
Die Hauptversammlung vom 28.08.2015 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 beschlossen. Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 28.08.2015 die Aufhebung des bisherigen Bedingten Kapials I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I und damit eine Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 28.08.2015 hat ferner die Reduzierung des Bedingten Kapitals III und mit ihr die Änderung von § 7 Abs. 6 der Satzung beschlossen. Schließlich wurde in der Hauptversammlung vom 28.08.2015 die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V und in diesem Zusammenhang die Einfügung eines neuen Absatz 8 in § 7 der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.08.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 11.786.921,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 11.786.921 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Abs. 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 6.434.646,00 durch Ausgabe von bis zu 6.434.646 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient (i) der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen bzw. (ii) der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen, die jeweils aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.08.2015 von der Gesellschaft oder durch deren unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen) in der Zeit bis zum 27.08.2020 begeben, vereinbart bzw. garantiert werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung von Finanzinstrumenten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.08.2015 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Finanzinstrumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder eine Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 542.400,00 durch Ausgabe von bis zu 542.400 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhohung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.07.2010 bis zum 01.07.2015 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschaftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 1.814.984,00 durch Ausgabe von bis zu 1.814.984 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.08.2015 bis zum 27.08.2020 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.

2015-11-30:
Bestellt als Vorstand: Dünwald, Christoph, Madrid / Spanien, *02.02.1968.

2015-12-03:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.916.588,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.11.2015 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 25.490.430,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung : Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.08.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 9.870.333,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 9.870.333 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Abs. 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-02-26:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.357.384,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.02.2016 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 27.847.214,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung : Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.08.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 7.512.949,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 7.512.949,00 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Abs. 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-02-29:
27.847.814,00 EUR.

2016-04-26:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.499.999,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.04.2016 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 30.347.813,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung : Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.08.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.012.950,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.012.950,00 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Abs. 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-06-06:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2016-11-21:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.8.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 5.012.950 EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 17.11.2016 ist § 7 der Satzung in Abs. 1 (Stammkapitalziffer) geändert und Abs. 3 gestrichen. Das genehmigte Kapital I ist vollständig ausgenutzt. 35.360.763,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2017-01-26:
Auf Grund der am 10.05.2011 und 28.08.2015 (Bedingtes Kapital I) beschlossenen bedingten Erhöhungen des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von EUR 2.354.510,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt EUR 37.715.273,00. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 19.01.2017 wurde § 7 (Grundkapital) der Satzung in Abs. 1 (Stammkapitalziffer), Abs. 2 (Bedingtes Kapital I) und Abs. 7 entsprechend geändert und angepaßt. 37.715.273,00 EUR. Das bedingte Kapital I beträgt noch EUR 4.831,596,00. Das bedingte Kapital IV wurde aufgehoben.

2017-02-09:
Auf Grund der am 10.05.2011 beschlossenen bedingten Erhöhungen des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von EUR 7.160,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt EUR 37.722.433,00. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 02.02.2017 wurde § 7 (Grundkapital) der Satzung in Abs. 1 (Stammkapitalziffer) entsprechend geändert und angepaßt. 37.722.433,00 EUR.

2017-06-29:
Auf Grund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von EUR 693.995,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt EUR 38.416.428,00. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 19.06.2017 wurde § 7 (Grundkapital) in Abs. 1 Stammkapitalziffer) und Abs. 2 entsprechend geändert und angepasst. 38.416.428,00 EUR. Das bedingte Kapital I beträgt noch EUR 4.137.601,00.

2017-07-20:
Die Hauptversammlung vom 24.05.2017 hat die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals I beschlossen. Die Satzung wurde entsprechend in § 7 durch Abs. 3a (Genehmigtes Kapital I) ergänzt. (Genehmigtes Kapital 2017/ I) Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 6.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2017-12-22:
Auf Grund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von Eur 75,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 38.416.503,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtrats vom 15.12.2017 wurde § 7 in Abs. 1 (Stammkapitalziffer) (Bedingtes Kapital I) entsprechend geändert und angepasst. 38.416.503,00 EUR. Das bedingte Kapital I beträgt noch EUR 4.137.526,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2018-01-29:
Auf Grund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von Eur 325,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 38.416.828,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtrats vom 15.01.2018 wurde § 7 in Abs. 1 (Stammkapitalziffer) und Abs. 2 (Bedingtes Kapital I) entsprechend geändert und angepasst. 38.416.828,00 EUR. Das bedingte Kapital I beträgt noch EUR 4.137.201,00.

2018-02-19:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 24.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 5.829.034 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.2.2018 ist § 7 Abs. 1 (Stammkapitalziffer) und § 7 Abs. 3a (genehmigtes Kapital I ) geändert. 44.245.862,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung (Genehmigtes Kapital 2017/ I): Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 170.966,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu EUR 170.966,- auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

2018-02-28:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 24.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhrung des Grundkapitals um 170.966,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.02.2018 ist § 7 Abs. 1 (Stammkapitalziffer) und § 7 Abs. 3a geändert. 44.416.828,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2017/ I ist vollständig ausgenutzt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2018-07-03:
Auf Grund der am 28.8.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von 17.652,00 Euro ausgegeben worden. Auf Grund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital III) sind Bezugsaktien im Nennwert von 72.500 Euro ausgegeben worden. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 20.6.18 wude § 7 (Grundkapital) in Abs. 1 (Stammkapitalziffer) und § 7 Abs. 2 (Bedingtes Kapital I) und § 7 Abs. 6 (Bedingtes Kapital III) entsprechend geändert und angepasst. Das Grundkapital berträgt jetzt 44.506.980,00 Euro. 44.506.980,00 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.119.549 durch Ausgabe von bis zu 4.119.549 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1). Die bedingte Kapitalerhöhung dient (i) der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen bzw. (H) der Siche-rung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflich-ten nach Maßgabe der Anleihebedingungen, die jeweils aufgrund der Ermächti-gung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 von der Gesellschaft oder durch deren unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften (verbunde-ne Unternehmen) in der Zeit bis zum 27. August 2020 begeben, vereinbart bzw. ga-rantiert werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung von Finanzinstrumen-ten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Finanzinstrumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungs-rechten Gebrauch machen oder eine Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ent-stehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 7 der Satzung entsprechend der je-weiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Op-tions- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 469.900 durch Ausgabe von bis zu 469.900 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02. Juli 2010 bis zum 01. Juli 2015 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhö-hung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien oder einen Baraus-gleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.

2018-08-06:
Die Hauptversammlung vom 25.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 5 beschlossen.

2018-10-04:
Auf Grund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 2.694 Bezugsaktien im Nennwert von je 1,00 EUR ausgegeben worden. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 63.500 Bezugsaktien im Nennwert von je 1,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.573.174,00 EUR. § 7 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sind durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.09.2018 entsprechend geändert. 44.573.174,00 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.116.855,00 durch Ausgabe von bis zu 4.119.549 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient (i) der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen bzw. (ii) der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen, die jeweils aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 von der Gesellschaft oder durch deren unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen) in der Zeit bis zum 27. August 2020 begeben, vereinbart bzw. garantiert werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung von Finanzinstrumenten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Finanzinstrumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder eine Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 406.400,00 durch Ausgabe von bis zu 469.900 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02. Juli 2010 bis zum 01. Juli 2015 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.

2018-12-19:
Der Aufsichtsrat hat am 25.07.2018 die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 5 beschlossen. Auf Grund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind 2.694 auf den Namen lautende Stammaktion ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben worden. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital III) sind 63.500 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.573.174,00 EUR. § 7 (Grundkapital und Aktien) Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sind durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.09.2018 entsprechend geändert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.116.855,00 durch Ausgabe von bis zu 4.116.855,00 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient (i) der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen bzw. (ii) der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen, die jeweils aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 von der Gesellschaft oder durch deren unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen) in der Zeit bis zum 27. August 2020 begeben, vereinbart bzw. garantiert werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung von Finanzinstrumenten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2015 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Finanzinstrumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder eine Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 406.400,00 durch Ausgabe von bis zu 406.400,00 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02. Juli 2010 bis zum 01. Juli 2015 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.

2019-01-30:
Der Aufsichtsrat hat am 12.12.2018 die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 1 und 6 beschlossen. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapital (bedingtes Kapital III) sind 59.500 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.632.674,00 Euro. 44.632.674,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 02.07.2010 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 346.900 EUR.

2019-05-09:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2019-08-01:
Der Aufsichtsrat hat am 19.06.2019 die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 1 und 6 beschlossen. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapital (bedingtes Kapital III) sind 5.500,00 Euro auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.638.174,00 Euro. 44.638.174,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 02.07.2010 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 341.400 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.07.2010 bis zum 01.07.2015 gewährt werden.

2019-09-18:
Der Aufsichtsrat hat am 29.07.2019 die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1 und 2 beschlossen. Aufgrund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapital (bedingtes Kapital I) sind Bezugsaktien auf Wandelschuldverschreibungen im Werte von EUR 118.841,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt EUR 44.757.015,00. 44.757.015,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 28.08.2015 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien noch EUR 3.998.014,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Erfüllung von Wandlungsrechten.

2019-09-25:
Der Aufsichtsrat hat am 28.08.2019 die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 1 und 6 beschlossen. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind 58.800 EUR auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.815.815,00 EUR. 44.815.815,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 02.07.2010 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 282.600 EUR.

2019-11-07:
Der Aufsichtsrat hat am 23.10.2019 die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 1 und 6 beschlossen. Aufgrund der am 02.07.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind 33.550,00 EUR auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 44.849.365,00 EUR. 44.849.365,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 02.07.2010 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 249.050,00 EUR.

2019-11-18:
Textattribut Eintragungen Nr. 79, 80, 81 Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt.

2020-02-25:
Nicht mehr Vorstand: Dünwald, Christoph, Madrid / Spanien, *02.02.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Meyer-Wendt, Wiebke Werngard, Dorsten, *28.06.1979.

2020-06-23:
Die Hauptversammlung vom 28.05.2020 hat beschlossen § 18 der Satzung neu zu fassen. Die Hauptversammlung vom 28.05.2020 hat beschlossen das Grundkapital des Gesellschaft um bis zu EUR 8.969,870 durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen.

2020-10-09:
Die Eintragung vom 23.06.2020 wurde teilweise von Amts wegen gem. § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht

2020-10-19:
Aufgrund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 260.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) aus Optionsrechten ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.10.2020 ist die Satzung in § 7 Abs. 1 und Abs. 8 entsprechend geändert. 45.109.365,00 EUR. Das bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 1.554.984,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-12-17:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.638.150,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.11.2020 ist § 7 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) geändert. 47.747.515,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 28.08.2015 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I) beträgt nach Ausgabe von weiteren 2.638.150 Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 1.359.864,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2021-02-17:
Aufgrund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 2.638.150 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 47.747.515,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.11.2020 ist die Satzung in § 7 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital) entsprechend geändert.

2021-02-24:
Die Hauptversammlung vom 28.05.2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.969.870,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 8.969.870,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.02.2021 ist die Satzung in § 7 Abs. 1 (Grundkapital) entsprechend geändert. 56.717.385,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2021-03-17:
Bestellt als Vorstand: Lutter, Ludwig M., Bad Oldesloe, *25.11.1966, mit der Ermächtigung, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der a) Biofrontera Bioscience GmbH (AG Köln, HRB 49856) Leverkusen, b) der Biofrontera Development GmbH (AG Köln, HRB 77237), Leverkusen, c) der Biofrontera Neuroscience GmbH (AG Köln, HRB 77327) Leverkusen, d) der Biofrontera Pharma GmbH (AG Köln, HRB 57309) Leverkusen, e) und der Biofrontera Inc., Woburn, Massachussetts, USA, abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Schaffer, Thomas, Gröbenzell, *13.05.1962. Vorstand: Prof. Dr. Lübbert, Hermann, Leverkusen, *25.03.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Ermächtigung, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Biofrontera Pharma GmbH (AG Köln HRB 57309; vormals Biofrontera Discovery GmbH, AG Heidelberg HRB 7510), Leverkusen; der Biofrontera Bioscience GmbH (AG Köln, HRB 49856 vormals Biofrontera Pharmaceuticals GmbH) Leverkusen, der Biofrontera Development GmbH (AG Köln, HRB 77237) Leverkusen, der Biofrontera Neuroscience GmbH (AG Köln, HRB 77327) Leverkusen und der Inc., Woburn, Massachussetts, USA abzuschließen.

2021-12-21:
Nicht mehr Vorstand: Prof. Dr. Lübbert, Hermann, Leverkusen, *25.03.1956.

2022-06-28:
Bestellt als Vorstand: Böckmann, Paul, Maria Enzersdorf / Österreich, *26.07.1977, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Marketing