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Biogastechnik Süd GmbH

Energie, Wasser und Umwelt, Agricultural service, Easyfeeder..., Sepogant, Förderprojekt, Returgant, Sepofarm, VapoCircle, Einbringtechnik, KaviBio, VakUPlas
Adresse / Anfahrt
Am Schäferhof 2
88316 Isny im Allgäu
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 2002
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Heslerhof 2, 88316 Isny im Allgäu.

2013-07-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bugar, Robert, Weihenzell, *05.12.1966; Engelhardt, Michael, Weidenbach, *20.06.1953.

2013-12-11:
Änderung der Geschäftsanschrift: Am Schäferhof 2, 88316 Isny im Allgäu.

2014-08-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Maier Biogastechnik GmbH", Isny im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 727011) um 1.375.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Biogastechnik Süd GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, Herstellung sowie der Vertrieb von Biogasanlagen und von Komponenten für Biogasanlagen und Landwirtschaft sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen hierzu. Stammkapital nun: 1.500.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Maier Biogastechnik GmbH", Isny im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 727011) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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