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Biohofladen Overmeyer KG

Landwirtschaft, Bauernhof, Landbaukultur..., Hofladen, Optional, Manufakturküche, Legehennen, Reels, Meta-Produkten, Emmelndorfer, Optionale
Adresse / Anfahrt
Emmelndorfer Straße 55
21218 Seevetal
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-22:
Biohofladen Overmeyer KG, Seevetal (Bahnhofstr. 60, 21218 Seevetal-Emmelndorf, Betrieb eines Hofladens, insbesondere der Einzelhandel mit Bioprodukten). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Overmeyer, Kerstin, Seevetal, *09.05.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-13:
Neue Geschäftsanschrift: Emmelndorfer Str. 55, 21218 Seevetal.

2019-10-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Manufaktur Overmeyer GmbH & Co. KG mit Sitz in Seevetal verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Overmeyer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 203775) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.