2007-07-19: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 262 Abs. 1 Ziffer 4 AktG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.06.2007 AZ: 36b IN 1400/07) Von Amts wegen eingetragen..