2014-12-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2014. Geschäftsanschrift: Frauenstaße 3-6, 48143 Münster. Gegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb, die Verwal-tung und der Betrieb von Studierendenwohnheimen, insbesondere der Betrieb der Studierendenwohnheime Collegium Marianum, Fürstin-von-Gallitzin-Heim, Thomas-Morus Kolleg, Liebfrauenstift und Deutsches Studentenheim. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Markus, Haltern am See, *06.09.1975, einzelvertretungsberechtigt.
2015-03-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2015 mit der Milagro gGmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 5413) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 beschlossen. Neue Firma: Bischöfliches Studierendenwerk Münster gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Studentenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung, den Erwerb, die Verwaltung und den Betrieb von Studierendenwohnheimen, - den Betrieb eines Mahlzeitendienstes im Sinne des §68 AO, - die Förderung der Hochschulpastoral mittels der Unterhaltung eines Kommunikationstreffpunktes für Studentinnen und Studenten und - die Unterstützung und Förderung des studentischen Zusammenlebens in der Stadt Münster mittels Zurverfügungstellung von Dienstleistungen, Hilfs- und Unterstützungsangeboten und einer pädagogischen Begleitung.
2016-07-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wellbrock, Carsten, Ibbenbüren, *01.02.1977.
2018-02-26: Prokura erloschen: Wellbrock, Carsten, Ibbenbüren, *01.02.1977. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Siemer, Ralf, Telgte, *21.11.1961.
2022-05-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Greve, Isabel, Greven, *29.10.1985; Sothmann, Theresa, Münster, *03.09.1988.