2009-09-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers, jeweils vom 27.08.2009, Teile des Vermögens der Bischof-Reisen Inhaber Edith Bischof, e. Kfr. mit Sitz in Wesendorf (Amtsgericht Hildesheim, HRA 200733) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-09-23: (Betrieb eines Reiseveranstalters sowie eines Omnibusunternehmens für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr), die Durchführung von Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen, der Verkehr mit Mietomnibussen und Taxen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wittinger Str. 31 - 33, 29392 Wesendorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bischof-Reisen Verwaltungs GmbH, Wesendorf (Amtsgericht Hildesheim HRB 201532), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-14: Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers, jeweils vom 27.08.2009, Teile des Vermögens der Bischof-Reisen Inhaber Edith Bischof, e. Kfr., mit Sitz in Wesendorf (Amtsgericht Hildesheim, HRA 100364) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.