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Bitcoin Deutschland AG

Internetunternehmen
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Nordstraße 14
32051 Herford
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Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-21:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.08.2013. Geschäftsanschrift: Nordstr. 14, 32051 Herford. Gegenstand: Betreiben eines Marktplatzes im Internet für den Erwerb und Veräußerung von virtuellen Währungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Nowak, Michael, Herford, *02.04.1974. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bitcoin Deutschland GmbH, Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 12434) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-05-26:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2014-05-26:
Bestellt als Vorstand: Flaskämper, Oliver, Herford, *15.12.1972 mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-14:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-10-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.08.2020 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2020 mit der futurum bank AG mit Sitz in Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt, HRB 117044) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-15:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden futurum bank AG am 13.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.