2017-04-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2017. Geschäftsanschrift: Eckendorfer Straße 125a, 33609 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Veredelung von und der Handel mit Textilien und Nebenprodukten sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übliche und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und zu unterhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Quernheim, Dennis, Preußisch Oldendorf, *16.10.1979; Waltke, Moritz Sebastian, Bielefeld, *12.01.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der bitex Waltke & Quernheim OHG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16578) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2017-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2017 mit der bitex Waltke & Quernheim OHG mit Sitz in Bielefeld, (Amtsgericht Bielefeld, HRA 16578) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.