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Bitmos GmbH

Masimo, Pulsoxymetrie, Handelspartner..., Neugeborene, Produktrücknahme, Patientenkabel, Plethysmogramm, Pulsoxymeter, SET©
Adresse / Anfahrt
Himmelgeister Straße 37
40225 Düsseldorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2007. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten der Beteiligung an der Bitmos GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 23232). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Westhues, Dirk, Recklinghausen, *26.06.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Bitmos GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Medizintechnik. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Bitmos GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 23232) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.