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Black Scorpions Mannheim GmbH

Geschäft für Sportbekleidung, Kickboxen, S-Thetics..., Frauentraining, HIIT, Jugendtraining, Motorischen Fähigkeiten, Verbesserung der Motorischen, Geisteshaltung, Kampfsport Gym, Trainiere
Adresse / Anfahrt
Pettenkoferstraße 17
68169 Mannheim
3x Adresse:

Rathausstraße 53
68519 Viernheim


Im Hofert 28
69118 Heidelberg


Raschigstraße 100
67067 Ludwigshafen am Rhein


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HR-Bekanntmachungen:

2022-02-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2021. Geschäftsanschrift: Pettenkofer Straße 17, 68169 Mannheim. Gegenstand: Das Betreiben einer Kampfsportschule, insbesondere für Thaikickboxen, Kickboxen, Boxen, Yoga, sowie Sport und Fitness; der Sportartikelverkauf; das Betreiben einer Sportsbar; das Betreiben einer Corona-Teststation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rabo, Armia Romani Abd, Mannheim, *31.01.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Rabo, Armia Abd, Mannheim, *31.01.1986 als Inhaber der Firma "Black Scorpions e.K., Inh. Armia Abd Rabo", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710410) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.12.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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