2010-11-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2010. Geschäftsanschrift: Im MediaPark 4 d, 50670 Köln. Gegenstand: a) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen jedweder Rechtsform, insbesondere an Gesellschaften im Bereich der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der gewerbsmäßigen Arbeits- und Bewerbervermittlung aller Berufe und Personengruppen, der Personalberatung sowie der Durchführung sonstiger Personaldienstleistungen. b) die Verwaltung, Koordination und Kontrolle der unter Abs. 1 Buchst. a) genannten Beteiligungen sowie c) die Unterstützung eines Dritten bei der Erbringung von Personaldienstleistungen im Sinne des Abs. 1 Buchst. a) auf Grundlage von entsprechenden Dienstverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bleckmann, Rüdiger, Burscheid, *18.04.1970; Schulze, Maik, Köln, *04.08.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-04-26: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung mit der BleckmannSchulze GmbH, Köln (AG Köln, HRB 50948) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.04.2011 Teile des Vermögens (den Teilbetrieb MediaPark) der BleckmannSchulze GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50948) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.