2010-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2010 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes unter entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Blinten Rolladen-Technik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Rollläden und Rolllädenzubehör, Elektromotoren, Zeituhren und Schaltanlagen. Geschäftsanschrift: Bernhard-Hahn-Straße 19, 41812 Erkelenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Blinten GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 8599) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.