BlowUP Media GmbH
Formell
2005-11-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gehring, Dirk, Münster, *25.04.1969; Robertson, Annette Katrin, Düsseldorf, *05.03.1964.
2005-12-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bührdel, Alfried. Geändert, nunmehr Geschäftsführer: Müller, Udo, Köln, *09.07.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-08-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogelsang, Guido, Berlin, *09.09.1966.
2007-04-12:
Prokura erloschen: Wulf, Rüdiger.
2007-07-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Gehring, Dirk, Münster, *25.04.1969; Robertson, Annette, Düsseldorf, *05.03.1964, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gehring, Dirk; Robertson, Annette Katrin.
2008-03-12:
Bestellt als Geschäftsführer: Ulrich, Christoph, Berlin, *03.05.1967.
2009-08-21:
Geschäftsanschrift: Ströer Allee 1, 50999 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulrich, Christoph, Berlin, *03.05.1967.
2010-01-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Udo, Köln, *09.07.1962.
2011-09-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der blowUP media project GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 61703) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gehring, Dirk, Münster, *25.04.1969.
2013-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung), § 8 (Geschäftsführungsbefugnis), § 9 (Gesellschafterversammlung) und in § 14 (Verwendung des Jahresergebnisses) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stahmer, Markus, Ammersbek, *18.05.1968.
2013-04-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nerkamp, Nils, Münster, *23.06.1978.
2013-08-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Nerkamp, Nils, Münster, *23.06.1978, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Döker, Werner, Münster, *26.07.1963; Leuters, Heinrich Ludger, Münster, *16.09.1963. Nach Namensergänzung Geschäftsführer: Robertson, Annette Katrin, Düsseldorf, *05.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Nerkamp, Nils, Münster, *23.06.1978.
2013-09-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2013 mit der DSM Mediaposter GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54910) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Leuters, Heinrich Ludger.
2015-11-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Stahmer, Markus, Ammersbek, *18.05.1968. Prokura erloschen: Stahmer, Markus, Ammersbek, *18.05.1968.
2016-09-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Döker, Werner, Münster, *26.07.1963. Zwischen der BlowUP Media GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 86922) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 09.05.2016. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der BlowUP Media GmbH durch Beschluss vom 05.08.2016 zugestimmt.
2018-05-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Stahmer, Markus, Ammersbek, *18.05.1968.
2018-05-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 352.000,00 EUR.
2019-04-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2019 mit der Plakativ Media GmbH mit Sitz in München verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2020 mit der B.A.B. MaxiPoster Werbetürme GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 89557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.