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BlueScan Technologie GmbH

Internet und Onlinemedien, Testsysteme, Bauteiltest..., Isolationstest, Kabeltest und Funktionstest, Kabeltestsystem, Prüfadapter für Kabeltest, Prüftische
Adresse / Anfahrt
Rosenheimer Straße 139
81671 München
1x Adresse:

Maria-Merian-Straße 8
85521 Ottobrunn


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 2003
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 139, 81671 München. Personendaten von Amts wegen angepasst: Geschäftsführer: Wagner, Heribert, München, *29.03.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-11-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.

2014-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 33.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BlueScan Technologie GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 70919) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 58.600,00 EUR.

2015-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: BlueScan Technologie GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektierung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb elektrotechnischer und feinwerktechnischer Geräte und technologischer Anlagen, sowie Übernahme von Vertretungen für derartige Erzeugnisse. Desweiteren Verwaltung eigener Vermögenswerte, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die BlueScan Technologie GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 70919) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: BlueScan Technologie GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektierung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb elektrotechnischer und feinwerktechnischer Geräte und technologischer Anlagen, sowie Übernahme von Vertretungen für derartige Erzeugnisse. Desweiteren Verwaltung eigener Vermögenswerte, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die BlueScan Technologie GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 70919) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2018-03-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der bluescan GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 83.600,00 EUR.

2018-03-29:
Die bluescan GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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